Hier aktuelle Publikationen und Gesetzänderungen:

 

  • Schwellenwerte ab 01.01.2010, ab deren Erreichen oder Überschreiten das öffentliche Vergaberecht nach GWB und Vergabeverordnung (VgV) bzw. Sektorenverordnung (SektVO) anzuwenden ist:

Die EG-Kommission legt alle zwei Jahre die Schwellenwerte neu fest, ab deren Erreichen oder Überschreiten das öffentliche Vergaberecht nach GWB und Vergabeverordnung (VgV) bzw. Sektorenverordnung (SektVO) anzuwenden ist. Mit der Verordnung (EG) Br. 1177/2009 vom 30.11.2009 (1) wurden die Schwellenwerte neu festgelegt und nicht unerheblich reduziert. Ab 01.01.2010 gelten folgenden neuen Schwellenwerte (jeweils netto):

- 4.845.000 Mio. Euro für die Vergabe von Bauaufträgen.

- 193.000 Euro für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der öffentlichen Auftraggeber mit Ausnahme der Sektorenauftraggeber (2) und

- 387.000 Euro für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen von Aufträgen im Sektorenbereich nach der SektVO.

Die neuen Schwellenwerte nach der o.g. EG-Verordnung müssen nicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie gelten unmittelbar und müssen bei Auftragsvergaben ab dem 01.01.2010 berücksichtigt werden. Die neuen Schwellenwerte werden voraussichtlich wieder zwei Jahre Gültigkeit haben.

Aus Vergaberechts-Report 12/2009

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(1) EU-Amtsblatt, L 314, S. 64 f.
(2) Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen durch die obersten und oberen Bundesbehörden und vergleichbarer Bundeseinrichtungen gilt teilweise ein verringerter Schwellenwert, vgl. § 2 Nr. 2 VgV. Dieser betrug bisher 133.000 Euro (netto) und wird reduziert auf 125.000 Euro (netto).

 

 

> Rechtsanwältin Andrea Maria Kullack